Unsere Datenlöschfristen

Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.

Website

Kategorie

Kursdaten

Kursdaten


Zweck

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungsfrist
180 Tage
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Nutzer/innen

Kategorie

Nutzerdaten

Nutzerdaten


Zweck

Datenschutz

Datenschutz

Aufbewahrungsfrist
180 Tage
Rechtliche Grundlagen
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
Vertrag (DSGVO Art. 6.1(b)) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Von der Person veröffentlichte Daten (DSGVO Art. 6.1(b)) Die Verarbeitung bezieht sich auf personenbezogene Daten, die die betroffene Person offensichtlich öffentlich gemacht hat

Kursbereiche

Kategorie

Kursdaten

Kursdaten


Zweck

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungsfrist
180 Tage
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Kurse

Kategorie

Kursdaten

Kursdaten


Zweck

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungsfrist
180 Tage
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Aktivitätsmodule

Kategorie

Kursdaten

Kursdaten


Zweck

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungsfrist
180 Tage
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich

Blöcke

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Kursdaten

Kursdaten


Zweck

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungspflicht

Aufbewahrungsfrist
180 Tage
Rechtliche Grundlagen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich